Aktuelle Informationen zur Verordnung von Ergotherapie
Die Seite für VerordnerInnen und Fachkreise
Hier finden Sie übersichtlich zusammengefasst die wichtigsten, aktuellen Informationen rund um die Verordnung von Ergotherapie.
Heilmittel Richtlinien für Ergotherapie ab dem 01.07.2011
Die wichtigsten Änderungen der Heilmittelrichtlinien ab dem 01.07.2011:
Diagnosegruppen
Die Diagnosen wurden 2004 neu geordnet. Jedoch ergibt sich dadurch im Leistungsspektrum der Ergotherapie keine Veränderung. Diagnosegruppen für die Verordnung von Ergotherapie
Die Einordnung der Diagnosen in Diagnosegruppen wurde in der Heilmittelrichtlinie 2011 beibehalten.
In Anlehnung an die ICF- Systematik wurden die Begrifflichkeiten "Schädigung/Funktionsstörung" durch "Funktionelle/Strukturelle Schädigung" ersetzt und der Begriff "Fähigkeitsstörung" durch "Beeinträchtigung der Aktivitäten".Erstverordnung, Folgeverordnung
Der Arzt kann jetzt die Verordnungsmenge je Verordnungsvordruck auf verschiedene Heilmittel aufteilen (Bsp.: EN2: Verordnungsmenge 10, davon 6 x sensomotorisch perzeptive Behandlung und 4 x Hirnleistungstraining).
Werden bei Erst- und Folgeverordnungen zwei Heilmittel aufgeteilt so gilt für die Berechnung der Gesamtverordnungsmenge die Summe der vorrangigen Heilmittel.
Für gleichzeitige unabhängige Erkrankungen sollen separate Verordnungsvordrucke verwendet werden, auch wenn diese derselben Diagnosegruppe angehören.
Nach einer Erstverordnung können je nach Diagnose in der Regel mehrere Folgeverordnungen mit je 10 Behandlungen ausgestellt werden.
Gesamtverordnungsmengen
2004 wurden pro Diagnose Behandlungsobergrenzen, so genannte Gesamtverordnungsmengen, im Regelfall eingeführt. Nach einem behandlungsfreien Intervall von 12 Wochen liegt ein neuer Regelfall vor. Diese Regelung wurde beibehalten.
Längerfristige Behandlung
Auch nach Überschreiten der in den Richtlinien geregelten Gesamtverordnungsmengen ist eine Fortsetzung der Ergotherapie möglich, wenn diese medizinisch angezeigt ist.
In der neuen Heilmittel- Richtlinie 2011 wird klargestellt, dass Verordnungen außerhalb des Regelfalls ohne vorhergehendes behandlungsfreies Intervall ausgestellt werden können.
Längerfristige Verordnungen außerhalb des Regelfalls müssen vom verordnenden Arzt auf der Verordnung kurz begründet und vom Patienten der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.
Der Versicherte kann jetzt bei der Krankenkasse eine langfristige Genehmigung von Leistungen außerhalb des Regelfalls beantragen. Diese Genehmigung kann zeitlich befristet sein, sollte aber mindestens für ein Jahr erteilt werden.
Viele Krankenkasse haben auf das Genehmigungsverfahren verzichtet, Z.B.: sämtliche Ersatzkassen, AOK Rhein-Neckar, BG, immer mehr BKKs und IKKs. Die aktuellen Listen liegen uns vor, wir informieren Sie gerne.
Indikationsschlüssel
Diagnose und Leitsymptomatik werden in einem Indikationsschlüssel zusammengefasst, der als dreistellige Ziffer auf dem Verordnungsblatt einzutragen ist.
Arztmitteilung
Die Mitteilung des Therapeuten an den verordnenden Arzt nach einer Behandlungsserie erstellen wir gerne. Bitte kreuzen Sie dafür auf der Verordnung unter »Therapeutenbericht« - ja - an.
Falls keine Mitteilung erwünscht ist kreuzen Sie bitte "nein" an. In der neuen Heilmittelrichtlinie wurde es als verbindlich aufgenommen, dass entweder ja oder nein angekreuzt werden muß. Fehlt diese Angabe kann die ergotherapeutische Maßnahme nicht ordnungsgemäß erbracht und abgerechnet werden.
Wechselwirkung mit Frühförderung
Schon in den Richtlinien 2004 wurde klargestellt, dass der Anspruch auf Heilmittelversorgung durch den Anspruch auf Frühförderung nicht eingeschränkt wird. Erhält jedoch ein Kind innerhalb der Frühförderung Ergotherapie, kann diese nicht zusätzlich ambulant erbracht werden.
Anmerkung: Dies gilt nur, wenn bei der Frühförderung auch tatsächlich eine ergotherapeutische Behandlung erbracht wird.
Jede im Heilmittelkatalog aufgeführte medizinische Indikation kann zur Heilmittelverordnung für Ergotherapie führen.
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Behandlungsbeginn / Behandlungsdauer
Der Arzt hat die Möglichkeit unter "Behandlungsbeginn spätestens am" ein Datum einzutragen. Wird dort nichts eingetragen muß die Behandlung innerhalb von 14 Kalendertagen erfolgen.
Behandlung außerhalb der Praxisräume
Ohne Verordnung eines Hausbesuches kann eine Behandlung außerhalb der Praxis erfolgen bei Kindern und Jugendlichen mit einer "besonders schweren und langfristigen funktionellen und strukturellen Schädigung und Beeinträchtigung der Aktivitäten" (bis 18 Jahre bzw. bis Abschluß der Ausbildung ) wenn diese in einer ganztägigen auf Förderung ausgerichteten Tageseinrichtung untergebracht sind. Dazu zählt z.B. auch eine Inklusionsschule.
Verordnungsvordruck
In der neuen Heilmittel- Richtlinie wird klargestellt, dass die Behandlung nur bei vollständig ausgefülltem Verordnungsvordruck erfolgen kann. Um Verzögerungen beim Behandlungsbeginn durch unzureichend ausgefüllte Verordnungsvordrucke zu vermeiden orientieren Sie sich gerne an der beigefügten Ausfüllhilfe.
Leistungen der Ergotherapie
Motorisch-funktionelle Behandlung
Bei Störungen der motorischen Funktionen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.
Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
Bei Störungen der sensomotorischen und perzeptiven Funktionen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.
Neuropsychologisch orientierte Behandlung / Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining
Bei Störungen der neuropsychologischen Hirnfunktionen, insbesondere der kognitiven Störungen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.
Psychisch-funktionelle Behandlung
Bei Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.
Belastungserprobung
Bei Störungen der Ausdauer und Grundarbeitsfähigkeiten.
Schienenversorgung
Individuelle Herstellung und Anpassung von temporären ergotherapeutischen Schienen zur Ergänzung der ergotherapeutischen Behandlung.
Thermische Anwendungen
Als Ergänzung zu einer motorisch-funktionellen oder sensomotorisch-perzeptiven Behandlung.
Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld
Bei Problemen der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung, die zu Schwierigkeiten im häuslichen und sozialen Umfeld führen.
Diagnosegruppen für die Verordnung von Ergotherapie
Diese Tabelle steht Ihnen auch als PDF zum Download und Ausdruck zur Verfügung: Diagnosegruppen (ca. 26kb)
| IS | Diagnosegruppen | GVM | HM |
|---|---|---|---|
| SB1 |
1.1 Wirbelsäulenerkrankungen |
20 |
|
| SB2 |
1.2 Becken- und Extremitätenverletzungen / -operationen
Störungen nach traumatischer Schädigung; Operationen; Verbrennungen; Verätzungen
Vorwiegend im Bereich Schulter, Arm, Hand |
20 |
|
| SB3 |
1.2 Becken- und Extremitätenverletzungen/-operationen
Amputationen nach Abschluss der Wundheilung; Angeborene Fehlbildungen |
30 |
|
| SB4 |
1.3 Knochen-, Gelenk- und Weichteilerkrankungen, vorwiegend Schulter/Ellenbogen/Hand
mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf |
6 |
|
| SB5 |
1.3 Knochen-, Gelenk- und Weichteilerkrankungen
Gelenkerkrankungen/Störungen der Gelenkfunktionen mit prognostisch länger dauerndem Behandlungsbedarf |
20 |
|
| SB6 | 1.3Knochen-, Gelenk- und Weichteilerkrankungen Sympathische Reflexdystrophie, Sudeck´sches Syndrom, CRPS (chronisch regionales Schmerzsyndrom) Stadium II und III, vorwiegend obere Extremitäten |
30 |
|
| SB7 | 1.4Gefäß-, Muskel- und Bindegewebserkrankungen
Erkrankungen mit Gefäß-, Muskel- und Bindegewebsbeteiligung, insb. Systemische Erkrankungen |
30 |
|
| EN1 | 2.1ZNS-Schädigungen
ZNS-Erkrankungen und/oder Entwicklungsstörungen längstens bis zur Vollendung des 18.Lebensjahrs |
60 |
|
| EN2 | 2.1ZNS-Schädigungen
ZNS-Erkrankungen nach Vollendung des 18.Lebensjahrs |
40 |
|
| EN3 | 2.2Rückenmarkserkrankungen |
40 |
|
| EN4 | 2.3 Erkrankungen der peripheren Nerven
Periphere Nervenläsionen |
20 |
|
| PS1 | 3.1 Geistige und psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter,
Entwicklungsstörungen Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend |
40 |
|
| PS2 | 3.2 Neurotische, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
Neurotische-, Belastungs- und somatoforme Störungen Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen oder Faktoren Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen |
40 |
|
| PS3 | 3.3 Schizophrenie; schizotype und wahnhafte Störungen; affektive Störungen |
40 |
|
| PS4 | 3.4 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen |
40 |
|
| PS5 | 3.5 Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen Dementielle Syndrome |
40 |
|
Legende
- IS
- Indikationsschlüssel
- GVM
- Gesamtverordnungsmenge
- HM
- Heilmittelverordnung im Regelfall
- A
- Vorrangiges Heilmittel
- B
- Optionales Heilmittel
- C
- ergänzendes Heilmittel
- MFB
- Motorisch-funktionelle Behandlung
- SPB
- Sensomotorisch/perzeptive Behandlung
- HLT
- Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Behandlung
- PFB
- Psychisch-funktionelle Behandlung
- Sch
- Schiene
- TA
- Thermische Anwendung
Diese Tabelle steht Ihnen auch als PDF zum Download und Ausdruck zur Verfügung: Diagnosegruppen (ca. 26kb)
Pflichtangaben auf der Verordnung zur Ergotherapie Stand 10/2011
Bitte beachten Sie unbedingt die Pflichtangaben bei der Verordnung von Ergotherapie. Der deutsche Verband der Ergotherapeuten e.V. hat dazu ein Merkblatt veröffentlicht, das wir Ihnen als PDF zum Download anbieten: Merkblatt zu den Pflichtangaben (ca.140kb)
